Schnellere Bewertungsverfahren in der Medizintechnik

 Schnellere Bewertungsverfahren in der Medizintechnik

Aufgrund der kurzen Innovationszyklen muss nach Auffassung des BVmed für Medizintechnologien eine eigene Bewertungsmethodik entwickelt werden. Bild: E Service Check

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert zum Jahreswechsel 2017/18 eine bessere Fortschrittskultur, die sich stärker an den Patientenbedürfnissen orientiert, sowie schnellere Bewertungsverfahren für Medizintechnologien in Deutschland. „Die Nutzenbewertung von medizintechnischen Verfahren muss beschleunigt werden, damit die Patienten zeitnah vom medizintechnischen Fortschritt profitieren“ fordert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Wir benötigen schnellere Verfahren und eine sachgerechte Methodik für Medizinprodukte“.


Der medizintechnische Fortschritt ist nach Aussage von Jochen M. Schmitt das Ergebnis einer Vielzahl kontinuierlicher Produkt- und Prozessverbesserungen. Aufgrund der kurzen Innovationszyklen müsste daher für Medizintechnologien eine eigene Bewertungsmethodik entwickelt werden. Die Erprobungsregelung (§ 137e SGB V) und die neue Methodenbewertung (§ 137h SGB V) seien „nicht praxistauglich“. Kritik äußerte der BVMed auch an den „dirigistischen Eingriffen in das DRG-System“ durch die pauschale Abwertung der Sachkosten in den Krankenhaus-Fallpauschalen. „Wir benötigen eine transparente, nachvollziehbare und überprüfbare Sachkostenkalkulation im Krankenhausbereich”, so Schmitt.

Im ambulanten Bereich spricht sich der BVMed für eine Stärkung der Versorgung mit Medizintechnischen-Innovationen aus. Bisherige Behandlungsmethoden im Krankenhaus, die in den ambulanten Sektor überführt werden, müssten schneller eine EBM-Ziffer (EBM – Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist das Vergütungssystem der vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Versorgung in Deutschland) erhalten. Der Verband der Medizintechnik-Hersteller fordert hierfür ein Antragsrecht der Industrie im EBM-Bewertungsausschuss und bei den Bewertungsverfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur vertragsärztlichen Vergütung. In der Hilfsmittelversorgung spricht sich der BVMed für mehr Transparenz und eine tatsächliche Kontrolle der Qualität der Hilfsmittelversorgung durch die Krankenkassen aus.

Ein Fokus müsse 2018 zudem auf den Ausbau der digitalen Infrastruktur gelegt werden. „Die Digitalisierung kann helfen, die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten“, so Schmitt. Dafür brauche es einen mutigeren Zugang und sektorenübergreifende Lösungen: „Wichtig sind die ganzheitliche Digitalisierung der Versorgungsprozesse, der einheitliche Ausbau digitaler Anwendungen und die Interoperabilität der bestehenden Anwendungen“, so BVMed-Geschäftsführer Jochen M. Schmitt. (ig)