EU schafft Voraussetzung für wirksamere Marktüberwachung

 EU schafft Voraussetzung für wirksamere Marktüberwachung

Die Folgen einer unzureichenden Marktüberwachung sind deutlich spürbar: Allein im Bereich der Umweltgüter erfüllen Schätzungen zufolge zehn bis 25 Prozent der Produkte nicht die gesetzlichen Anforderungen. Bild: Wikipedia

Im europäische Binnenmarkt herrschen einheitliche Regeln für Produkte zum Beispiel mit Blick auf Energieeffizienz oder Sicherheit – doch ihre Einhaltung wird in der EU oft nur unzureichend überwacht. Dadurch entstehen nicht nur Gefahren und Schäden für den Bürger, sondern auch Wettbewerbsnachteile für Unternehmen, die sich an die EU-Regeln halten. Am 3. September hat der Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament dem neuen Rahmen zur Konformität und Durchsetzung der Produktgesetzgebung zugestimmt und damit die Weichen für eine bessere Überwachung des Binnenmarktes gestellt.

„Die EU muss dringend genauer hinschauen, ob in Europa verkaufte Produkte auch alle Anforderungen erfüllen. Der Binnenmarkt funktioniert nur, wenn seine Regeln auch durchgesetzt werden“, kommentiert Naemi Denz, Mitglied in der VDMA-Hauptgeschäftsführung.

Kritisch sieht der VDMA dagegen die Pflicht für Unternehmen, für jedes Produkt eine Konformitätserklärung auf eine eigene Webseite hochzuladen. Diese Maßnahme trägt nicht zu einer besseren Überwachung des Marktes bei. Sie belastet dagegen die Hersteller, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die ohnehin schon unter den vielen staatlichen Berichtspflichten leiden. „Die EU muss die Hürden für Betrüger erhöhen, ohne die Belastungen für ehrliche Unternehmen zu erhöhen“, fordert Denz. Eine wichtige Chance wurde bei der Konsolidierung der Informationssysteme verpasst, die die Behörden aktuell nutzen. Der VDMA fordert seit geraumer Zeit, dass diese Systeme in ein einziges System überführt werden soll. Das würde die Effizienz steigern und helfen, Fehler zu vermeiden.

Die Folgen einer unzureichenden Marktüberwachung sind deutlich spürbar: Allein im Bereich der Umweltgüter erfüllen Schätzungen zufolge zehn bis 25 Prozent der Produkte nicht die gesetzlichen Anforderungen. Besserung verspricht sich der VDMA vor allem durch Gleichbehandlung von in der EU hergestellten und importierten Produkten. „Bislang gab es Lücken in der Gesetzgebung für Produkte aus außereuropäischen Ländern. Das soll mit der neuen Regel nicht mehr möglich sein“, sagt Denz. Auch die stärkere Berücksichtigung des Online-Handels schließt eine klaffende Lücke in der Überwachung. Da der Online-Handel an Bedeutung weiter zunimmt, sind bessere Bestimmungen, wie sie beschlossen wurden, erforderlich.

Wirksame Instrumente in der Hand

Allerdings ist Marktüberwachung nicht allein Aufgabe der EU – entscheidend ist, dass die Mitgliedsstaaten die nationalen Überwachungsbehörden mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstatten. „Bislang wird deutlich zu wenig überprüft“, konstatiert Denz, die nun die EU-Staaten in der Pflicht sieht, die neuen Möglichkeiten der Marktüberwachung zu nutzen: „Die nationalen Behörden haben nun wirksame Instrumente in der Hand, um den Binnenmarkt wirksam zu kontrollieren.“

Im weiteren Verfahren werden das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission in interinstitutionelle Verhandlungen, dem sogenannten Trilog, einsteigen. Es ist vorgesehen, dass die neue Verordnung noch vor Ablauf der laufenden Legislaturperiode verabschiedet wird. Mit dem Inkrafttreten ist somit Ende 2019 oder Anfang 2020 zu rechnen. (ig)