Zubau geht im Jahr 2018 erwartungsgemäß zurück

 Zubau geht im Jahr 2018 erwartungsgemäß zurück

Für das Gesamtjahr 2018 rechnet die Branche weiterhin mit einem Zubau von 3.300 – 3.500 MW, während im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2017 rund 4.600 MW zugebaut wurden. Bild: inogy

Nach dem Rekordausbaujahr 2017 für Windenergie an Land in Deutschland geht der Zubau im Jahr 2018 erwartungsgemäß zurück. Die von der Deutschen WindGuard erhobenen Zahlen ergeben einen Bruttozubau im ersten Halbjahr 2018 von 1.626 MW bzw. 497 Anlagen an Land, der Nettozubau betrug 1.505 MW. Dies entspricht einem Rückgang des Bruttozubaus um 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 2.281 MW.

Der aktuelle Ausbau ist im Wesentlichen auf die Übergangsregelung des alten EEG zurückzuführen. In den Auftragsbeständen und der nahen Zubauperspektive werden die Auswirkungen des Fehlers sichtbar, nicht genehmigte Projekte in den Ausschreibungen zuzulassen. „Natürlich ist ein ambitionierter und dynamischer Heimatmarkt die Voraussetzung für Exporterfolge im wachsenden Weltmarkt. Die Ziele des Koalitionsvertrags und der neue Rahmen aus der EU-Energiepolitik sind richtig. Was die Industrie nun benötigt, ist eine stringente Umsetzung in Ausschreibungsmengen und Ausbauzahlen“, fordert Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems. Die von WindEurope ermittelten europäischen Zahlen zeigten, dass Europa hinsichtlich der Installation von Windparks auf Kurs für ein solides Jahr sei. Der Zubau im ersten Halbjahr 2018 betrage europaweit 3.200 MW, wobei dieser nur von wenigen Märkten getrieben werde, insbesondere Deutschland, Frankreich und Dänemark.

Stockende Genehmigungsvergabe bremst Energiewende

Für das Gesamtjahr 2018 rechnet die Branche weiterhin mit einem Zubau von 3.300 – 3.500 MW, während im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2017 rund 4.600 MW zugebaut wurden. Der Markteinbruch war im Ausschreibungssystem angelegt, passt nun aber nicht mehr zu dem im Koalitionsvertrag fixierten 65-Prozent-Ziel für erneuerbare Energien an der Stromerzeugung bis 2030. „Die Energiewende scheitert nicht an den Kosten, sondern wird durch fehlende Genehmigungen ausgebremst“, kommentiert Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE).

„Gegenwärtig erleben wir hier einen dramatischen Einbruch. Teilweise wurden Verfahren nicht mit Nachdruck geführt, weil zu lange offenblieb, ob die Genehmigung als Grundlage für die Teilnahme an Ausschreibungen bestehen bleibt“. Gleichzeitig zögen sich die Verfahren immer mehr in die Länge. Gut 10.000 MW Windleistung steckten aktuell mehr oder weniger im Verfahren fest. Um für neuen Schwung zu sorgen, brauche es ein grundsätzliches Bekenntnis zum 65-Prozent-Ziel über alle politischen Ebenen hinweg. Dazu wäre es erforderlich, das Ziel zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie an Land planbar zu machen, in die Grundsätze der Raumordnung in §2 (2) Ziffer 4 des Raumordnungsgesetzes aufzunehmen.

Ende Mai 2018 waren laut Anlagenregister Projekte mit einem Volumen von 4.261 MW genehmigt. Davon hatten etwa 1.900 MW eine Genehmigung bis 31.12.2016 erhalten, haben allerdings nicht für das Ausschreibungssystem optiert und können deshalb im Übergang bis 31.12.2018 unter abschmelzender EEG-Vergütung umgesetzt werden. Die Bundesnetzagentur hat 1.288 MW für die Ausschreibung im August zugelassen, die ihre Genehmigung zum Stichtag 11. Juli 2018 registriert hatten. Es braucht ein deutliches Signal der Bundespolitik für einen stabil ansteigenden Ausbaukorridor bis 2030 um die Pipeline an bezuschlagbaren Projekten zügig wieder aufzufüllen.

Fehler aus dem EEG 2017 vollständig beheben

„Mit der Regelung, die BImSchG-Genehmigungen bis Ende kommenden Jahres als Qualifikation für Gebote zu verlangen, ist ein wichtiger Schritt hin zur Korrektur des entscheidenden Fehlers im EEG 2017 gemacht“, erläutert Matthias Zelinger. Nun müsse schnell ein Teil der Sonderausschreibungen des Koalitionsvertrags eingesetzt werden, um die im Jahr 2019 drohende Ausbaulücke zu mildern. Diese Mengen seien mit Bedacht festzulegen, um Wettbewerb sicherzustellen. Außerdem müsse schnell geklärt werden, dass es kein Zurück mehr zu Ausschreibungen ohne Genehmigungen geben werde. Nicht zuletzt die kürzlich verabschiedete europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie verlange darüber hinaus Transparenz für die Ausbaupfade hin zum 2030-Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien im Stromsystem.

Neue Herausforderungen ab 2020

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen bleiben genauso erforderlich wie ein gesetzlich verankertes Mengengerüst zur Erreichung der 2030er Ziele. Dabei muss es möglich sein, flexibel auf die Entwicklung ab 2021 zu reagieren, wenn installierte Leistung sukzessiv aus dem Vergütungssystem des EEG fällt. Bis 2025 muss für Anlagen mit einer Gesamtleitung von 16.000 MW entschieden werden, ob ein Weiterbetrieb wirtschaftlich darstellbar ist. „Aktuell besteht nur für knapp die Hälfte der Anlagen eine Chance auf Repowering. Hier ist die Landespolitik gefordert, bestehende Standorte mit hoher Akzeptanz nutzbar zu halten. Angesichts bereits getätigter Investitionen in die Netzinfrastruktur liegt das auch im Interesse der Netzbetreiber“, fordert Hermann Albers.

Im Sinne des Klimaschutzes müssen Rückbau und Erneuerung der ersten Windenergieanlagen bei der Festlegung der Ausschreibungsmengen berücksichtigt werden. Auf dem Weg zum 65-Prozent-Ziel bis 2030 ist ein Einbruch der gesamt installierten Kapazität nicht akzeptabel. „Auch nicht-realisierte Zuschläge dürfen das Zubauvolumen nicht dauerhaft schmälern. Diese Mengen müssen bei späteren Ausschreibungen neu berücksichtigt werden“, betont Matthias Zelinger. (ig)