Europäisches Parlament stärkt digitalen EU-Binnenmarkt

 Europäisches Parlament stärkt digitalen EU-Binnenmarkt

Wichtig für Industrie und Maschinenbau ist laut VDMA vor allem, dass zwar Beschränkungen durch die Mitgliedsstaaten aufgehoben werden, aber in den Datenverkehr zwischen Unternehmen nicht eingegriffen wird. Bild: EU

Europa kommt dem digitalen Binnenmarkt einen kleinen, aber wichtigen Schritt näher: Das EU-Parlament hat am 4. Oktober seinen Bericht über eine Verordnung für den freien Verkehr von nicht-personenbezogenen Daten verabschiedet. Die Regelung soll verhindern, dass die Mitgliedsstaaten Datenspeicherung innerhalb ihrer Landesgrenzen verlangen und so den Wettbewerb von Cloud- und Speicherdiensten behindern.

Damit wird zum ersten Mal auch der Verkehr von nicht-personenbezogen Daten in der EU geregelt – in Ergänzung zur Datenschutzgrundverordnung, die sich auf Personendaten bezieht. Mitgliedsstaaten können zukünftig nur dann auf nationale Datenspeicherung bestehen, wenn es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt ist.

Aus Sicht des VDMA ist dies ein Schritt in Richtung Digitaler Binnenmarkt. „Europa kann im weltweiten Digitalisierungswettlauf nur mithalten, wenn wir den Binnenmarkt und seine Skalierungs- und Effizienzpotenziale nutzen“, kommentiert Holger Kunze, Geschäftsführer des European Office des VDMA. „Gerade Industrie 4.0 und die Digitalisierung grenzüberschreitender Lieferketten kann nur in einem europäischen Datenmarkt gelingen“.

Code of conducts

Wichtig für Industrie und Maschinenbau sei vor allem, dass zwar Beschränkungen durch die Mitgliedsstaaten aufgehoben werden sollten, aber in den Datenverkehr zwischen Unternehmen nicht eingegriffen werde. Unternehmen müssten auch weiterhin die Handhabe von Daten vertragsrechtlich regeln können. So verzichte die Initiative auf eine gesetzliche Regelung zur Portabilität und setze demgegenüber auf freiwillige Instrumente wie „code-of conducts“.