Auslandseinsatz von Mitarbeitern

 Auslandseinsatz von Mitarbeitern

Aus Sicht des VDMA würden harmonisierte Meldevorschriften in allen EU-Staaten die Entsendung spürbar vereinfachen. Bild: Handwerkskammer Düsseldorf

Die Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland ist für Unternehmen mit erheblichem Aufwand verbunden. Vor allem für exportstarke Industrien ist das eine Belastung: Mehr als 200.000 Entsendungen im Jahr gehen allein auf das Konto deutscher Maschinenbauer, die Kosten für die Anmeldung von Auslandseinsätzen schätzt der VDMA auf 50 Millionen Euro. In Brüssel hat der Verband nun Vertreter aus EU-Institutionen, Mitgliedsstaaten und der Industrie bei einem Workshop in Kooperation mit dem europäischen Mediendienst Euractiv an einen Tisch gebracht, um über mögliche Erleichterungen bei der Entsendung zu diskutieren.

Wie kompliziert ein Auslandseinsatz trotz EU und Binnenmarkt ist, beschreibt Stefan Garfs, Kaufmännischer Leiter der Wächter Packautomatik GmbH. „Wir verkaufen unsere Maschinen auf der ganzen Welt, entsprechend fallen die Montage- und Wartungsarbeiten in dem jeweiligen Land an“. Durch ausufernde Meldevorschriften, die noch dazu von Land zu Land unterschiedlich gestaltet seien, werde die Entsendung aber vor allem für kleine Unternehmen mit begrenzten personellen Ressourcen eine Herausforderung. „Es ist für uns trotzt des Binnenmarkts einfacher, einen Mitarbeiter in die USA zu entsenden, als nach Frankreich oder Belgien“, resümiert Garfs.

Holger Kunze, Leiter des VDMA European Office weist darauf hin, dass Regeln für die Entsendung nicht einzig die Vermeidung von Sozialdumping zum Ziel haben dürften. „Ein europäischer Flickenteppich bei der Entsendung bremst hochtechnologische Industrien aus, in denen gute Löhne gezahlt werden und Sozialdumping überhaupt kein Thema ist.“ Matthias Busse vom Thinktank CEPS bestätigt, dass die Mehrheit der Entsendungen in Hochlohnsektoren anfallen. Es sei gut zu sehen, dass sich die Debatte über die Entsenderichtlinie nun auch mit der Praktikabilität für die Unternehmen beschäftigte.

Meldepflicht für kurzzeitige Entsendungen

Aus Sicht des VDMA würden harmonisierte Meldevorschriften in allen EU-Staaten die Entsendung spürbar vereinfachen. Hilfreich wäre eine gemeinsame Onlineplattform für die Anmeldung von Auslandseinsätzen und eine Ausnahme von Meldepflichten für kurzzeitige Entsendungen wie dies in der aktuellen Entsenderichtlinie bereits vorgesehen ist, aber von den meisten Mitgliedsstaaten missachtet wird. Allerdings erinnerte Fernando Pereira daran, zuständiger Team Leader in der Europäischen Kommission, dass für die Umsetzung der Entsenderichtlinie in erster Linie die EU-Staaten zuständig seien. Auch er sehe Potenzial, vor allem die Meldepflichten zu vereinfachen.