Leitern nach DIN EN 131 nachrüsten

 Leitern nach DIN EN 131 nachrüsten

Laut SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) passieren jedes Jahr 6000 Arbeitsunfälle mit Leitern. Die Folgen sind tragisch: Durchschnittlich 4 Personen sterben, über 100 Mitarbeitende werden invalid. Bild: Prüfplaketten News

Für tragbare Leitern im professionellen Einsatz, welche als Anlegeleitern verwendet werden können und über 3 Meter lang sind, gelten seit 1. Januar 2018 neue Sicherheitsbestimmungen nach DIN EN 131. Mit einer Traverse von Würth lassen sich Alu-Anlegeleitern, Alu-Schiebeleitern und Alu-Seilzugleitern einfach und schnell gemäss der neuen Bestimmungen nachrüsten.

Laut SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) passieren jedes Jahr 6000 Arbeitsunfälle mit Leitern. Die Folgen sind tragisch: Durchschnittlich 4 Personen sterben, über 100 Mitarbeitende werden invalid. Durch Einhalten der Sicherheitsbestimmungen lassen sich viele Unfälle vermeiden. Genau hier setzt die Änderung der DIN EN 131 an. Sie soll die Sicherheit beim Gebrauch von mobilen Leitern erhöhen.

Die DIN EN 131 schreibt für tragbare Leitern im professionellen Einsatz, die als Anstellleitern verwendet werden können und länger als 3 Meter sind, eine Standverbreiterung (Quertraverse) am Fussende vor. Die Länge der Standverbreiterung richtet sich nach der Länge der Leiter. Sie beträgt maximal 120 cm. Ausserdem dürfen die einzelnen Teile von Schiebeleitern, die eingefahren länger als 3 Meter sind, nicht mehr separat genutzt werden. Dies gilt ebenso für die Oberleitern von Mehrzweckleitern, die eingefahren länger als 3 Meter sind.

Einfach und schnell nachrüsten

Würth bietet ein breites Sortiment an Leitern an, die der neuen Norm entsprechen. Alte Leitern können im Prinzip weiterverwendet werden, müssen aber den neuen Bestimmungen angepasst werden. Zum einfachen und schnellen Nachrüsten von Alu-Anlegeleitern, Alu-Schiebeleitern und Alu-Seilzugleitern ist eine Traverse in verschiedenen Abstufungen von 80 bis 120 cm im Angebot. Der Würth Aussendienstmitarbeitende berät gerne, welche Länge die richtige ist.

Die zweiteilige Alu-Schiebeleiter mit 2 × 8 bis 2 × 18 Sprossen ist vielseitig einsetzbar. Sie erfüllt die Traversenpflicht gemäss neuer DIN EN 131 seit 1.1.2018. Robuste Führungsbeschläge mit Gleitlagern aus abriebfestem Kunststoff und Sprossen und Holm aus Alu-Strangpressprofil machen sie sehr stabil. Erhöhte Sicherheit durch rutschhemmende 2-Komponenten-Leiterfüsse/Traversenschuhe, geriffelte Sprossen und Traverse. (ig)