Intelligente Videoüberwachung

 Intelligente Videoüberwachung

Während bei konventioneller Überwachungstechnik jede Person in höchster Auflösung erfasst und gespeichert wird, auch wenn sie harmlosen Alltagsgeschäften nachgeht, biete die intelligente Videoüberwachung die Möglichkeit der kaskadierten Anonymisierung. Bild: Fraunhofer IOSB

Intelligente Verfahren der Videoanalyse sind in der Lage, erhöhte Sicherheit mit verbessertem Schutz der Persönlichkeitsrechte zu kombinieren. Das beweist das Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB mit seinen aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich. Eine hohe Aktualität hat das Thema intelligente Videoüberwachung durch das jüngst verabschiedete baden-württembergische Polizeigesetz, das erstmals einen rechtlichen Rahmen für solche Methoden schafft.

Das neue Polizeigesetz erlaubt eine intelligente Videoüberwachung zukünftig im präventiv-polizeilichen Bereich in drei Fällen: an Kriminalitätsschwerpunkten, bei „gefährdeten Objekten“ sowie bei öffentlichen Veranstaltungen, sofern dort terroristische Anschläge drohen. Parallel zur bisherigen Videoüberwachung erstmals in der realen Anwendung getestet und weiterentwickelt werden soll die intelligente Technik in einem Modellprojekt in Mannheim. „Unter anderem bei der Videoauswertung ist uns Privatsphäre ein wichtiges Anliegen“, betont der Leiter des Forschungsinstituts, Prof. Dr.-Ing. habil. Jürgen Beyerer. „Unser Ansatz besteht darin, den gebotenen Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte technisch zu erzwingen. Nur so werden solche Systeme unserer Überzeugung nach Akzeptanz finden“.

Wie das funktioniert, erläutert Dr.-Ing. Markus Müller, Sprecher des Geschäftsfelds „Zivile Sicherheit“ am Fraunhofer IOSB: Während bei konventioneller Überwachungstechnik jede Person in höchster Auflösung erfasst und gespeichert wird, auch wenn sie harmlosen Alltagsgeschäften nachgeht, biete die intelligente Videoüberwachung die Möglichkeit der kaskadierten Anonymisierung. Dabei werden irrelevante Bereiche, Szenen und Personen von der Technik beispielsweise verpixelt oder ganz ausgeblendet“. Nur wenn ein Algorithmus Verdächtiges entdecke, stelle das System das Bild scharf und alarmierte den menschlichen Operator. „Dafür haben wir Verfahren in Entwicklung, die beispielsweise tätliche Übergriffe oder abgestellte und verwaiste Gegenstände erkennen sollen“, ergänzt Müller. Die Software arbeite handlungsbasiert, sei also darauf ausgerichtet, Handlungsmuster zu erkennen.

Automatische Suche nach bestimmten Merkmalen

Neben diesem präventiven Aspekt können intelligente Videoauswerteverfahren auch bei der nachträglichen Ermittlungsarbeit wichtige Unterstützung leisten, sofern in der Strafprozessordnung die rechtliche Ermächtigungsgrundlage besteht. Als Beispiel nennt Müller die Erkennung sogenannter soft-biometrischer Merkmale wie etwa bestimmter Accessoires, Haarfarbe oder Körpergröße. Solche Merkmale seien größtenteils veränderbar und aufgrund ihrer geringen Unterscheidungsfähigkeit nicht zur Identifikation geeignet. Trotzdem könne die automatisierte Suche nach soft biometrischen Merkmalen in Videodaten den Ermittlern nach einer Straftat helfen. »In vielen Fällen sitzen Polizeibeamte heute oft endlose Stunden vor dem Bildschirm, um unzählige Videos zu sichten“, weiß Markus Müller. „Unsere Systeme können diese mühsame Arbeit der Polizeibeamten massiv erleichtern und verkürzen“.

Das Fraunhofer IOSB arbeitet seit Jahren an der Entwicklung und kontinuierlichen Verbesserung von musterbasierten Algorithmen zur automatischen Recherche in Bild- und Videodaten. Eine entsprechende Software ist bei vielen Landeskriminalämtern bereits im Einsatz. (ig)