F-Gase-Verordnung: Prüfpflicht auch für kleine Kühlaggregate

 F-Gase-Verordnung: Prüfpflicht auch für kleine Kühlaggregate
Im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase traten zum Jahresbeginn einige Neuregelungen in Kraft – etwa eine neue Kennzeichnungspflicht sowie ein erweiterter Geltungsbereich der Dichtheitsprüfung. Die wichtigste Änderung folgt allerdings erst noch: Mittelfristig soll das Kältemittel R404A durch weniger klimaschädliche Alternativen ersetzt werden.

„Laut Umweltbundesamt müssen ab dem 1. Januar 2017 Dichtheitskontrollen auch an Kühlmaschinen mit weniger als drei Kilogramm fluorierten Treibhausgasen im Kältekreislauf durchgeführt werden“, erläutert Katrin Koch, Sprecherin der deutschen Dienstleister des amerikanischen Kühl- und Klimaanlagenbauers Thermoking. „Zudem müssen die Angaben der Füllmengen in den Kälteanlagen ab 2017 sowohl in Kilogramm, als auch in CO2-Äquivalenten erfolgen.“

Bereits seit 2015 gelten auf Basis der EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) verschärfte Bedingungen: Mobile Kälteanlagen mit Füllmengen ab fünf Tonnen CO2-Äquivalent müssen regelmäßig einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Zudem soll bei Leckagen die Reparatur unverzüglich erfolgen und der Kühlfahrzeugbetreiber ist zum Führen von Aufzeichnungen je Transportkälteanlage verpflichtet („Logbuch für fluorierte Treibhausgase“).
R404A soll verschwinden
Die langfristig bedeutendste Änderung im Rahmen der F-Gase-Verordnung ist die sukzessive Reduktion des herkömmlichen Kältemittels R404A im Markt: Ab 2020 darf es als Frischware in Neuanlagen nicht mehr verwendet werden. Ausgenommen bis zum 1.1.2030 ist die Verwendung von aufgearbeiteten oder recycelten fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP-Wert von 2 500 oder mehr. Denn der eigentliche Hintergrund der F-Gase-Verordnung ist die Zielsetzung der EU, die Emission fluorierter Treibhausgase zu minimieren. Diese gesetzliche Regelung bringt eine schrittweise Reduktion des herkömmlichen Kältemittels R404 mit sich.
Wird R404A zunächst weiterverwendet, müssen mobile Kälteanlagen mit Füllmengen ab fünf Tonnen CO2-Äquivalent regelmäßig einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Für Füllmengen bis drei Kilogramm lief die Übergangsregelung am 31.12.2016 aus. Damit unterliegen ab sofort auch Geräte mit weniger als drei Kilogramm Kältemittel den Dichtheitskontrollen. Die Dichtheitskontrollen werden sich grundsätzlich (in mehreren Klassen) nach den CO2-Äquivalenten richten: Die Kontrollen haben in der Klasse 5 bis 50 Tonnen CO2-Äquivalenten alle 12 Monate zu erfolgen, in der Klasse 50 bis 500 Tonnen alle 6 Monate und in der Klasse ab 500 Tonnen alle 3 Monate. Entscheidend ist der GWP-Wert: Beispielsweise entspricht 1 Kilogramm R404A bei einem GWP-Wert von 3 920 etwa 3,9 Tonnen CO2-Äquivalenten.
Mittelfristige Alternative ist das Kältemittel R452A: Es weist einen GWP-Wert auf, der im Vergleich zu den heute eingesetzten Kältemitteln wie R404 nur etwa halb so hoch ist.
Bruno Lukas ist für die Press‘n‘Relations GmbH in Berlin tätig.