Verlustverrechnung: Neues Gesetz soll Firmen entlasten
Der neue Gesetzesentwurf zur Änderung der Verlustverrechnung bei Körperschaften soll Unternehmen entlasten, die im Zuge einer Anteilsübertragung von einem schädlichen Beteiligungserwerb betroffen sind und nicht über die Konzernklausel und die stille Reserveklausel aufgefangen werden können.