Der Unionszollkodex – Wesentliche Änderungen im Überblick

Der Unionszollkodex – Wesentliche Änderungen im Überblick

Am 1. Mai 2016 wurde der Zollkodex der Europäischen Union nach 22 Jahren vom Unionszollkodex (UZK) samt seiner Durchführungsbestimmungen abgelöst. Grundsätzlich bleiben bestehende Bewilligungen, Verfahren und Entscheidungen erhalten. Allerdings werden Bewilligungen zu Zollverfahren bis zum 1.5.2019 von der Zollverwaltung überprüft.