Steuerhinterziehung: Freiheitsstrafe bereits ab 50 000 Euro
Im Bereich des Steuerstrafrechts wird der Ton zunehmend rauer. Nachdem der Gesetzgeber ab 2015 die Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft hat, setzt sich auch in der Rechtsprechung der Trend zu härteren Sanktionen fort.