Keine Steuernachteile bei fehlerhaften Rechnungen
Bislang lehnt die Finanzverwaltung den rückwirkenden Vorsteuerabzug aus fehlerhaften Rechnungen ab – die Rechtsprechung vertritt in aktuellen Urteilen allerdings eine andere Position. Steuerberaterin Martina Dapper gibt Tipps, wie betroffene Unternehmen profitieren können.