Neues Mutterschutzgesetz: Die Arbeitgeber sind am Zug
Am 1. Januar 2018 wird das neue Mutterschutzgesetz in Kraft treten und Regelungen ersetzen, die teilweise noch aus den aus den 50er Jahren stammen. Für Unternehmen bedeutet das: Relevante Punkte müssen identifiziert und zu praktischer Anwendung gebracht werden.