Nutzbarkeit elektronischer Patientenakten für Forschung und Versorgung
In einem kürzlich veröffentlichten „Letter of Intent“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) positionieren sich diese als einzige Instanz für die Festlegung der medizinischen Informationen in elektronischen Patientenakten. Die alleinige Festlegungshoheit einzelner Akteure ist aus Sicht der…