Geteiltes Arbeitszimmer = Steuervorteil für alle Nutzer
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, dann ist die Höchstbetragsgrenze von 1250 Euro personenbezogen anzuwenden – daraus folgt, dass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann.