Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Fax reicht nicht!
Wenn Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsvertrag eine „Turboklausel“ zum kurzfristigen Ausscheiden berechtigt sind, ist dies als Sonderkündigungsrecht zu werten – es gilt dann das allgemeine Schriftformerfordernis, im Klartext: Die Kündigung muss per Brief eingereicht werden.