Ausbauzahlen für das Gesamtjahr 2018 in Deutschland

 Ausbauzahlen für das Gesamtjahr 2018 in Deutschland

Während ein nachhaltig höherer Ausbau der Erneuerbaren Energien – begründet durch die erreichten Kostensenkungen und den nunmehr angekündigten Einstieg in den Verzicht auf die Verstromung von Braun- und Steinkohle – logisch wäre, ergibt sich stattdessen ein massiver Rückgang für die Jahre 2018 und 2019. Bild: Bundesregierung

Nach den von der Deutschen WindGuard ermittelten Zahlen, bricht der Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land im Gesamtjahr 2018 regelrecht ein. Mit lediglich 2.402 Megawatt (MW) beziehungsweise 743 Anlagen fällt der Neubau noch hinter das Niveau von 2013 zurück, obwohl die Nachfrage nach erneuerbarem Strom perspektivisch deutlich zunehmen wird. Der Zubau entspricht einem Rückgang von 55 Prozent im Vergleich zum Gesamtjahr 2017. Er liegt damit deutlich unter der von Bundesverband WindEnergie (BWE) und VDMA Power Systems zur Jahresmitte 2018 geschätzten Zahl von 3.300 MW.

„Heute ist es wichtiger denn je, schnell den Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zum 2030-Ziel zu definieren und die Pfade anzupassen. Das Stop-and-Go muss beendet werden. Der stabil hohe Zubau der Jahre 2013 bis 2017 hat die Klimaschutzziele der Bundesregierung und die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien in den Bundesländern gestützt“, kommentiert Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, die Zahlen und ergänzt: „Während ein nachhaltig höherer Ausbau der Erneuerbaren Energien – begründet durch die erreichten Kostensenkungen und den nunmehr angekündigten Einstieg in den Verzicht auf die Verstromung von Braun- und Steinkohle – logisch wäre, ergibt sich stattdessen ein massiver Rückgang für die Jahre 2018 und 2019. Hierdurch wird die führende Position der deutschen Windindustrie im internationalen Wettbewerb gefährdet, und die Branche wird vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass Deutschland in Europa der größte Markt für Windenergie an Land bleibt. Es ist selbsterklärend, dass das 65-Prozent-Ziel der Bundesregierung mit einem Fortführen des aktuell absehbaren jährlichen Zubaus bis zum Jahr 2030 nicht erreicht werden kann.“

Ursache für den dramatischen Einbruch

Grund für den geringen Zubau ist der hohe Anteil der Zuschläge für Projekte ohne Genehmigung, die die Ausschreibungen im Jahr 2017 dominiert haben und bislang nicht realisiert wurden. Darüber hinaus konnten über 900 MW-Übergangsanlagen nicht fristgerecht ans Netz gehen. Dafür gibt es drei wesentliche Ursachen: Eine erteilte Genehmigung schafft inzwischen keine Rechtssicherheit mehr, weil fast jede Genehmigung beklagt wird. Diese Verfahren nehmen immer mehr Zeit in Anspruch und verzögern damit die Umsetzung. Zum anderen gab es Projekte, die unter dem Eindruck der stark degressiven EEG-Vergütung in eine Umgenehmigung gegangen sind, um sich für eine Beteiligung an Ausschreibungen vorzubereiten. Darüber hinaus haben sich Projektträger erst nach dem Stichtag 28.02.2017 entschieden, nach dem Auslaufen der Übergangsfrist am 31.12.2018 doch an Ausschreibungen teilzunehmen.

Regional holpriger Zubau

Perspektivisch speist sich der Zubau in den Bundesländern aus den aktuell erteilten Genehmigungen. Unter anderem hat die Fachagentur Wind an Land darauf hingewiesen, dass die Genehmigungen insgesamt massiv einbrechen und zusätzliche regionale Verwerfungen auftreten. „Besonders wenige Genehmigungen erfolgten in Bayern, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Um den steigenden Bedarf der modernen Energiewirtschaft zu erfüllen, müssen alle Bundesländer am Zubau teilnehmen“, macht Wolfram Axthelm, Geschäftsführer Bundesverband WindEnergie, deutlich. „Damit ausreichend Wettbewerb sichergestellt wird, muss der Genehmigungsstau in den Ländern abgebaut werden. Dafür müssen alle Beteiligten die Bedingungen für mehr Genehmigungen schaffen,“ ergänzt Wolfram Axthelm.

Vereinfachte Genehmigungen mit Rechtssicherheit dringend notwendig

Für das Jahr 2019 erwarten die Verbände nur einen Zubau in der Windenergie von knapp 2.000 MW. Die im Energiesammelgesetz festgelegten Sonderausschreibungen sind enorm wichtig und geben zwar Zuversicht auf eine Erholung ab 2021 – im internationalen Vergleich verliert der deutsche Markt jedoch an Dynamik und Bedeutung. Das Erreichen des 65 Prozent-Ziels bis 2030 ist eine große Chance und erfordert einen klaren politischen Willen und Rahmen. Um Investitionen in den Standort Deutschland dauerhaft zu sichern und das politisch gesetzte Ziel zu erreichen, braucht die Industrie allerdings ein verlässliches mittel- und langfristiges Zeit- und Mengengerüst.

Unbedingt muss die Bestimmung, nur mit genehmigten Projekten an den Ausschreibungen teilnehmen zu können, dauerhaft festgeschrieben werden. Zudem sollten die Genehmigungsverfahren erleichtert und beschleunigt werden. Dadurch erhalten mehr Projekte eine Genehmigung, um sowohl den stabilen Zubau als auch den Wettbewerb zu sichern. Je früher hierbei ein Fortschritt erzielt werden kann, desto mehr kann die internationale Bedeutung des deutschen Marktes und die Spitzenposition deutscher Hersteller, Zulieferer und Projektierer aufrechterhalten werden.

Regelung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung

Die Akzeptanz-Arbeitsgruppe der Koalition sollte eng mit den Bundesländern zusammenarbeiten und auf die Arbeit der „Plattform Genehmigungssituation“ der Fachagentur Wind an Land aufbauen. „Die Arbeitsgruppe sollte sich nicht im Klein-Klein verlieren, sondern sich auf die großen Linien wie Zeit- und Mengengerüst bis 2030, Flächenkulisse und Straffung von Genehmigung und gerichtliche Verfahren konzentrieren. Nicht aus dem Auge verlieren darf die Politik die richtige Entscheidung zur bundeseinheitlichen Regelung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung. Damit das Blinken wirklich bald auf ein Minimum reduziert wird, sind die rechtlichen Voraussetzungen zügig zu klären. Hier steht die Bundesregierung in der Verantwortung. Die Industrie ist ihrerseits bereit, an der Umgestaltung der Energiesysteme mitzuwirken und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verbessern,“ macht Wolfram Axthelm deutlich.

Zur weiteren Unterstützung der Energiewende sind – wie im Aktionsplan Stromnetze vorgesehen – der zuverlässige Ausbau sowie die Optimierung der Bestandsnetze erforderlich. Auch der Abbau regulatorischer Hürden für das Voranbringen der Sektorkopplung ist hierbei entscheidend. (ig)