Steuerbefreiung für Leistungen zur Gesundheitsförderung
Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Gesundheitsförderung seiner Arbeitnehmer können lohnsteuerfrei sein. Die Steuerfreiheit ist allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft.