Versicherungsschutz: Vorsicht bei Betriebsveranstaltungen
Achtsamkeit beim eigenen Tun ist immer eine gute Idee – auch und gerade bei (vermeintlichen) Betriebsveranstaltungen: Denn nicht jede Aktivität im Kollegenkreis geht auch vor Gericht als solche durch, wodurch der übliche gesetzliche Versicherungsschutz unter Umständen nicht greift.