Unternehmen setzen neue Berichtspflicht höchst unterschiedlich um

 Unternehmen setzen neue Berichtspflicht höchst unterschiedlich um

Die im Fachjargon „CSR-RLUG“ genannten neuen Regeln verpflichten große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie große Banken und Versicherer dazu, für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2017 eine nichtfinanzielle Erklärung zu erstellen. Bild: Enterra Solutions

Die großen deutschen börsennotierten Unternehmen setzen die neue gesetzliche Vorgabe, im Rahmen der jährlichen Pflichtberichterstattung auch über nichtfinanzielle Belange zu informieren, höchst unterschiedlich um. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC, die hierzu die 2017er-Abschlüsse der „Dax-160“-Mitglieder untersucht hat. Damit sind Unternehmen gemeint, die entweder im Dax, im MDax, im SDax oder im TecDax notiert sind.

Der Studie zufolge berichten manche Unternehmen bereits so ausführlich über Aspekte der sogenannten „Corporate Social Responsibility“ (CSR), dass die entsprechenden Informationen bis zu 100 Seiten füllen. Dagegen kommen andere Unternehmen mit weniger als zehn Seiten aus – und eines sogar mit nur zwei Seiten. Ein weiteres Beispiel für die auffallend großen Diskrepanzen: Während sich bereits 22 Prozent der Dax-Konzerne die Mühe machen, den CSR-Bericht vollständig in den traditionellen Lagebericht zu integrieren, gehen nur vier Prozent der MDax-Unternehmen und kein einziges SDax- oder TecDax-Mitglied diesen anspruchsvollen Weg. Stattdessen handeln 46 Prozent der TecDax-Unternehmen die nichtfinanziellen Belange in einem eigenständigen Bericht ab.

Ziel muss eine größere Homogenität im CSR-Reporting sein

Die im Fachjargon „CSR-RLUG“ genannten neuen Regeln verpflichten große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie große Banken und Versicherer dazu, für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2017 eine nichtfinanzielle Erklärung zu erstellen. „Die von uns festgestellte Vielfalt in der CSR-Berichterstattung ist dabei per se gar nicht negativ zu sehen“, erläutert Petra Justenhoven, PwC-Partnerin und Leiterin des Bereichs Assurance. Schließlich räumte der Gesetzgeber den Unternehmen gewisse Wahlrechte bewusst ein, unter anderem, weil er einerseits den Unternehmen die Möglichkeit eröffnete, auf ihrer bestehenden freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen und andererseits auf die Mitglieder kleinerer Indizes kein unverhältnismäßig großer Aufwand zukommen sollte.

„Die große Spanne im Berichtsumfang liegt auch darin begründet, dass der gesetzlich geforderte Bericht ein Transparenzbericht ist“, beschreibt Petra Justenhoven: „Wer schon zahlreiche nichtfinanzielle Aspekte steuert und mit entsprechenden Kennzahlen unterlegt, kann natürlich deutlich mehr berichten als jemand, der Nachhaltigkeit bislang noch nicht in die Unternehmensführung eingebunden hat. Insofern ist die Diversität in der Berichterstattung vor allem auch ein Spiegel dessen, was intern im Unternehmen passiert.“

Nachvollziehbare Struktur

Gleichwohl erhofft sich Justenhoven für die nächsten Jahre eine gewisse Angleichung der Berichtsstandards – zumindest innerhalb derselben Branchen beziehungsweise Peergroups. „Unabhängig von der Berichtsform kommt es letzten Endes darauf an, dass die Adressaten – also in erster Linie die Investoren und weitere Stakeholder wie Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten – möglichst leicht an die gesuchten Informationen kommen und diese Angaben dann auch mit denen anderer Unternehmen vergleichen können. Das ist unserer Untersuchung zufolge momentan aber oftmals noch nicht der Fall.“

Abgesehen von den teils großen Abweichungen beklagt Justenhoven zumindest in einzelnen Fällen auch die Qualität der CSR-Berichte. „Mit einer nachvollziehbaren Struktur und einer inhaltlichen Prägnanz werden auch umfangreiche Berichte für die Adressaten leicht erfassbar. Damit tun sich einzelne der von uns untersuchten Unternehmen aber noch schwer.“ (ig)