Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen

 Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Die Bundesregierung definiert mit dem NAP die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte. Bild: Continental

Am 21. Dezember 2016 wurde der „Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der VN (Vereinte Nationen)-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2016-2020)“ (NAP) im Bundeskabinett verabschiedet. Der NAP sieht ein Monitoring-Verfahren zur Überprüfung des Umsetzungsstandes menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfungen in deutschen Unternehmen vor. Mit der Durchführung dieses Monitorings hat das Auswärtige Amt nun die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) in Zusammenarbeit mit einem Konsortium bestehend aus Adelphi, der Systain Consulting und focusright beauftragt.

„Wir freuen uns sehr, die Bundesregierung mit unserer Expertise im Bereich menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfungen von Unternehmen zu unterstützen“, kommentiert Nicole Richter, Partnerin bei EY und Leiterin des Bereichs Climate Change and Sustainability Services in Deutschland, der Schweiz und Österreich. „Wir registrieren schon seit längerem eine wachsende Bedeutung von Menschenrechtsfragen in globalen Wertschöpfungsketten. Gleichzeitig sind wir uns der politischen Bedeutung des Monitorings bewusst.“

Die Bundesregierung definiert mit dem NAP die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte. Dabei formuliert sie ihre Erwartung bezüglich der Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für Unternehmen und die Achtung der Menschenrechte entlang unternehmerischer Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

Die Überprüfung des Umsetzungsstandes hinsichtlich der in Kapitel III des NAP beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt durch Unternehmen erfolgt durch eine ab 2018 jährlich durchzuführende Erhebung. Anhand des Monitorings wird nach wissenschaftlichen Standards überprüft, ob im Jahr 2020 mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die Erwartungen der Bundesregierung in Bezug auf die unternehmerische Sorgfaltspflicht erfüllen.

In der ersten Phase des Projektes werden Hintergrundgespräche mit Unternehmen geführt, wofür das Konsortium noch Unternehmen sucht, die sich dafür bereit erklären. Unternehmen, die Interesse daran haben, können sich gern unter der Email-Adresse nap.monitoring@de.ey.com melden. (ig)