Unternehmen fehlen Fachkräfte für Datenschutz

 Unternehmen fehlen Fachkräfte für Datenschutz

Der Arbeitsaufwand bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ist enorm, gleichzeitig suchen Unternehmen händeringend nach passenden Fachkräften. Bild: NetKompakt

Neue Datenschutzregelungen stellen Unternehmen in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Für die Umsetzung fehlt vielen von ihnen häufig ausreichend qualifiziertes Personal. Mehr als jedes zweite Unternehmen (56 Prozent) in Deutschland hat weniger als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsächlich mit Datenschutzthemen befassen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Mit der ab 25. Mai 2018 gültigen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben sich viele neue Pflichten für Unternehmen. „Der Arbeitsaufwand bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ist enorm, gleichzeitig suchen Unternehmen händeringend nach passenden Fachkräften“, berichtet Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. In genau eine Vollzeitstelle für Datenschutzangelegenheiten investiert gut jedes vierte Unternehmen (27 Prozent). 14 Prozent der Unternehmen haben mehr als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter vorgesehen, die sich hauptsächlich mit Datenschutz beschäftigen.

Nach zweijähriger Umsetzungsfrist müssen ab Ende Mai alle Unternehmen die neuen Regeln beachten. Im Mittelpunkt steht dabei ein Verarbeitungsverzeichnis für Personendaten zu erstellen. Außerdem müssen sie Prozesse in der Produktentwicklung anpassen, um dem neuen Grundsatz des Privacy by Design gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen sie zusätzliche Informationspflichten gegenüber Kunden berücksichtigen.

Gesetzentwurf der EU-Kommission zur E-Privacy-Verordnung

Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 entscheidet die EU über die sogenannte E-Privacy-Verordnung. Ziel der E-Privacy-Verordnung ist es zum einen, die Vertraulichkeit der Kommunikation zu schützen. Zum anderen formuliert die E-Privacy-Verordnung zusätzliche Datenschutzvorschriften, die besonders im Bereich der Verarbeitungs- und Speicherfunktion in Endgeräten wie PCs, Tablets oder Smartphones über die Datenschutzgrundverordnung hinausgehen. Bitkom kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf der EU-Kommission zur E-Privacy-Verordnung: „Künftige Innovationen werden durch die E-Privacy-Verordnung bedroht“, befürchtet Dehmel. So werde die bereits gefundene Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre einerseits und neuen Technologien andererseits wieder zerschlagen. „Was die Datenschutzgrundverordnung erlaubt, darf die E-Privacy-Verordnung nicht wieder zurückdrehen“, so Susanne Dehmel weiter. Bisher stelle die E-Privacy-Verordnung in mehreren Bereichen eine nach DSGVO erlaubte Datenverarbeitung entweder unter den Vorbehalt einer strengeren Form der Einwilligung oder untersage sie vollständig. Zudem würden durch den Kommissionsentwurf auch Vorgänge erfasst, die keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsähen.

Für den Einstieg in die DSGVO hat Bitkom „Fragen und Antworten“ (FAQ) veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage geben. Außerdem hat Bitkom vier Praxisleitfäden erstellt, wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung im Unternehmen umgesetzt werden können: „Datenübermittlung in Drittstaaten“, „Verarbeitungsverzeichnis“, „Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung“ sowie die „Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung“. Alle Informationen stehen auf der Bitkom Webseite zum kostenlosen Download bereit. (ig)