Weitere Reformen des EEG dringend nötig

 Weitere Reformen des EEG dringend nötig

Ein Systemwechsel bei der Finanzierung erneuerbarer Energien ist laut VCI dringend erforderlich. Bild: BMBF

Nach Auffassung des VCI (Verband der Chemischen Energie) bleibt die EEG-Umlage (EEG – Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien) auch im kommenden Jahr zu hoch. Bemängelt wird, dass der Mittelstand der chemischen Industrie derzeit über eine Milliarde Euro EEG-Umlage beim Strompreis verkraften muss. Die vorgenommene geringe Absenkung markiert keine strukturelle Trendwende. Ein Systemwechsel bei der Finanzierung erneuerbarer Energien sei dringend erforderlich.

Vor dem Hintergrund der durch die Netzbetreiber verkündeten EEG-Umlage für 2018 drängt der Verband der Chemischen Industrie (VCI) auf weitere Reformen des Gesetzes zum Ausbau erneuerbarer Energien (EEG). „Die EEG-Umlage bleibt auf zu hohem Niveau“, moniert VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann. Der geringe Rückgang von nicht einmal 0,1 Cent sei in keiner Weise ausreichend für die notwendige Entlastung des Mittelstandes in der chemischen Industrie, der derzeit über eine Milliarde Euro EEG-Umlage beim Strompreis verkraften müsse. Die Absenkung sei zudem auf hohe Rücklagen im EEG-Konto zurückzuführen und nicht strukturell bedingt. Für die kommenden Jahre müsse man mit weiteren Anstiegen der Umlage rechnen, der Reformdruck sei daher groß.

Energiewende aus dem Bundeshaushalt finanzieren

Die Frage der Kostenverteilung für die EEG-Umlage müsse jetzt in den Fokus der energiepolitischen Diskussion für die nächste Legislaturperiode rücken, betont der Hauptgeschäftsführer des VCI. „Wir brauchen einen Systemwechsel bei der Finanzierung erneuerbarer Energien“. Die Energiewende sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie solle daher aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Der VCI setzt sich konkret dafür ein, den zukünftigen Ausbau erneuerbarer Energien nicht mehr über die EEG-Umlage, sondern aus Bundesmitteln zu bezahlen. Die Entwicklung der EEG-Umlage werde damit endlich berechenbar, weil sie bis zum Auslaufen der Förderung für bestehende Anlagen stetig und verlässlich auf null sinken werde. „Damit erhalten die Unternehmen die dringend benötigte Planungssicherheit für ihre Investitionen“, unterstreicht Tillmann.

Zwar werde die 2017 eingeführte Verpflichtung, dass Betreiber erneuerbarer Energieanlagen an Ausschreibungen teilnehmen müssen, den Kostenanstieg bremsen. Dieser Effekt sei aber nicht ausreichend. „Die Ausschreibungen bringen lediglich mehr Wettbewerb zum Investitionszeitpunkt. Das reicht nicht aus, um die Kosten der Förderung insgesamt weiter zu senken“, argumentiert Utz Tillmann. (ig)