BaWü veröffentlicht neuen Leitfaden zum EU-Beihilferecht

 BaWü veröffentlicht neuen Leitfaden zum EU-Beihilferecht

Nach Berechnungen von Bitkom haben erst 13 Prozent der Unternehmen erste Maßnahmen zur Umsetzung der DS-GVO begonnen oder abgeschlossen. Foto: Fotolia

Das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat den Leitfaden „Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“ veröffentlicht – dieser zeigt auf, wie die (bundes-)staatliche Förderung von Innovationen mit dem EU-Beihilfenrecht in Einklang gebracht werden kann.

„Das Beihilferecht sichert die Fairness im Wettbewerb und eröffnet Möglichkeiten für eine aktive Förderpolitik des Landes. Diese wollen wir konsequent nutzen, um den Innovationsstandort Baden-Württemberg zielgerecht zu stärken“, so Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Das Wirtschaftsministerium unterstütze dadurch viele Akteure – zum einen durch die Finanzierung von konkreten Projekten, zum anderen bei der Beantwortung von Fragen zum EU-Beihilfenrecht. „Der neue Leitfaden gibt in einem komplexen Themengebiet eine Orientierungshilfe, wie die europarechtlichen Möglichkeiten einer unionsrechtskonformen Förderpraxis ausgeschöpft werden können“, so die Ministerin weiter.

Rechtssicher gefördert werden

Das EU-Beihilfenrecht erlaubt die staatliche Förderung von Unternehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Wirtschaftsministerium ist im Land für Grundsatzfragen der europäischen Beihilfenkontrollpolitik der Ansprechpartner für die öffentlichen Fördergeber; außerdem koordiniert es bei Beihilfenverfahren und ist zuständig für die Anmeldung oder Anzeige von Fördervorhaben bei der EU-Kommission.

Das Wirtschaftsministerium hatte im Jahr 2016 begonnen, eine praxisnahe Leitfaden-Reihe zum EU-Beihilfenrecht aufzulegen. Mit der neuen Publikation „Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“ wird an die bereits vorliegenden drei Bände zu den Grundlagen des EU-Beihilfenrechts, der Förderung von KMU und im Bereich der Infrastrukturförderung angeknüpft. Der nun veröffentlichte vierte Band schließt die Leitfadenreihe zum EU-Beihilfenrecht ab.

Unter unten stehendem Link kann der Leitfaden sowohl kostenlos bestellt als auch heruntergeladen werden. Auch der Bezug weiterer Publikationen (etwa der übrigen Bände der Reihe zum EU-Beihilferecht) ist hierüber möglich.

Aylin-Diana Toth ist in der Pressestelle des Baden-Württembergischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau tätig.

www.wm.baden-wuerttemberg.de/publikationen