EuGH: Arbeitnehmer-Mitbestimmung EU-rechtskonform

 EuGH: Arbeitnehmer-Mitbestimmung EU-rechtskonform
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 18.07.2017 entschieden, dass das deutsche Mitbestimmungsrecht für Arbeitnehmer mit europäischem Recht vereinbar ist. In dem zugrunde liegenden Verfahren war es letztlich um den Fortbestand der Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter in den deutschen Aufsichtsräten gegangen.

Die Ausgangslage: Ein Aktionär hatte gegen die Zusammensetzung des Aufsichtsrats beim Touristikkonzern TUI Klage erhoben. Er sah einen EU-Rechtsverstoß in der Tatsache, dass nur Mitarbeiter in Deutschland Vertreter für den Aufsichtsrat mitwählen dürfen, Firmenangehörige in anderen EU-Ländern nach geltendem deutschen Recht jedoch nicht – mithin also ein Fall von Rechtsdiskriminierung vorliege. Das zunächst zuständige Berliner Kammergericht hatte daher den EuGH angerufen, um zu klären, ob das deutsche Mitbestimmungsgesetz auch EU-rechtskonform ist.

Das Urteil und die Begründung
Seit heute ist klar: Die deutsche Mitbestimmung ist ohne weiteres mit EU-Recht vereinbar. Sie behindert weder die Freizügigkeit, noch diskriminiert sie europäische Arbeitnehmer. Die Richter urteilten, dass das Recht der Freizügigkeit in der EU nicht auf Arbeitnehmer anwendbar ist, die nie von ihrer Freizügigkeit innerhalb der Union Gebrauch gemacht haben oder Gebrauch machen wollen. Ein Umzug vom Heimat- in einen anderen Mitgliedstaat müsse in sozialer Hinsicht gerade nicht neutral sein. Die Unterschiede, die zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, dürfen Vor- und Nachteile haben – entsprechend kann auch die Mitbestimmung unterschiedlich ausgestaltet sein.
Erleichterung auch in den Führungsetagen
Das Urteil stößt auf breite Zustimmung: Neben Bundesarbeitsministerin Nahles und Gewerkschaftsvertretern äußert sich auch der Führungskräfteverband (DFK) als Stimme der Arbeitgeber positiv. „Es ist die legitime Entscheidung Deutschlands, die Anwendung seiner nationalen Vorschriften im Bereich der Mitbestimmung auf die bei einem inländischen Betrieb tätigen Arbeitnehmer zu beschränken. Dies hat der EuGH nun festgeschrieben und damit ein wichtiges Zeichen für die deutsche Mitbestimmung gesetzt“, so Dr. Ulrich Goldschmidt, Vorstandsvorsitzender des DFK. „Für die große Mehrheit der Fach- und Führungskräfte in Deutschland hat sich die Mitbestimmung mit Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsräten bewährt. Das deutsche Modell der Mitbestimmung ist ein unschätzbarer Standortvorteil. Dass seine Besonderheiten nun bestätigt und unnötige Vereinheitlichungstendenzen auf dem Gebiet damit verhindert werden, ist sehr erfreulich.“
Ralf T. Krüger ist beim Verband „Die Führungskräfte“ (DFK) im Bereich der Kommunikation tätig.
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