Zehn Tipps für den Arbeitgeberwechsel

 Zehn Tipps für den Arbeitgeberwechsel
Zum Berufsleben gehörten Kündigungen ebenso dazu wie Vorstellungsgespräche oder Gehaltsverhandlungen – und auch beim Verlassen des Arbeitgebers ist es angeraten, einige wichtige Aspekte und Möglichkeiten zu beachten. Die folgenden Empfehlungen können entsprechend dabei helfen, die Kündigung erfolgreich zu meistern.

1. Kündigungsfristen beachten
Wer seinen Arbeitgeber wechseln möchte, sollte sich rechtzeitig über seine Kündigungsfrist informieren. „Kündigungsfristen sind Vertragssache. Meistens betragen sie drei Monate, aber auch Betriebszugehörigkeit oder Karrierelevel können die Frist beeinflussen“, so Philip Bierbach, Geschäftsführer des Vergleichsportals Gehalt.de. In der Probezeit beläuft sich die Kündigungsfrist auf zwei Wochen.
2. Schriftliche Formulierung der Kündigung
Eine gültige Kündigung erfolgt immer auf schriftlichem Wege. Arbeitnehmer nennen in ihrem Schreiben ihre vollständige Anschrift sowie die des Unternehmens und ihren Austrittstermin. Nur eine persönlich unterschriebene Kündigung ist auch wirksam.
3. Prüfen eines möglichen Aufhebungsvertrages
Die Erstellung eines Aufhebungsvertrages ist ein Kompromiss für Arbeitgeber und Beschäftigte. Hiermit können Arbeitnehmer ihre Kündigungsfrist verkürzen und im Idealfall schon früher bei einem neuen Arbeitgeber beginnen. Für Beschäftigte ohne direkten Jobanschluss ist ein solcher Vertrag indes nur dann sinnvoll, wenn sie über finanzielle Rücklagen verfügen oder ihnen eine Abfindung zusteht.
4. Die Meldung bei der Agentur für Arbeit
Kündigen Arbeitnehmer, ohne direkt in ein neues Arbeitsverhältnis einzusteigen, müssen sie sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen. Eine Kündigung ohne bereits unterzeichneten neuen Arbeitsvertrag birgt ein gewisses Risiko, denn: „Arbeitnehmer, die ohne neue Anstellung kündigen, nehmen eine dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeldes in Kauf“, so Bierbach.
5. Bekanntmachung im Kollegium
Im Gespräch mit dem Vorgesetzten wird besprochen, wie die Bekanntmachung der Kündigung erfolgen soll. Im Team oder im gesamten Kollegium, persönlich oder in einer Rundmail – das ist jedem selbst überlassen und Abstimmungssache. Die Bekanntmachung der eigenen Kündigung erreicht darüber hinaus idealerweise auch Kunden und externe Kontakte.
6. Leistung bis zum letzten Tag
Obwohl die Tage beim alten Arbeitgeber gezählt sind, sollten Beschäftigte weiterhin gute Leistungen erbringen – das gehört zum guten Ton und hilft dabei, das gemeinsame Arbeitsverhältnis positiv zu beenden. Man sieht sich bekanntermaßen immer zweimal im Leben.
7. Übergabe vorbereiten
Bereits einige Wochen vor dem letzten Arbeitstag sollten Beschäftigte ihre Übergabe vorbereiten, damit zum Austritt ein reibungsloser Übergang stattfinden kann. In einigen Fällen und bei sehr komplexen Aufgabenbereichen ist zusätzlich das schriftliche Protokollieren von Arbeitsprozessen empfehlenswert.
8. Arbeitszeugnis nicht vergessen
Der Arbeitnehmer hat immer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Beschäftigte können dies bereits im Kündigungsgespräch oder -schreiben erfragen, damit eine pünktliche Aushändigung zum letzten Arbeitstag stattfinden kann.
9. Der letzte Arbeitstag
Beschäftigte sollten ihrem letzten Arbeitstag einen würdigen Rahmen geben. Es ist üblich, eine Abschiedsrunde durch das Team bzw. Kollegium zu drehen und/oder eine Kleinigkeit zu essen zu besorgen. Damit schaffen Arbeitnehmer einen wohlwollenden Unternehmensaustritt.
10. Ist die Kündigung wirklich der richtige Weg?
Die Entscheidung zum Verlassen des Arbeitgebers sollten Arbeitnehmer wohlüberlegt treffen: „Eine Kündigung sollte sich nie mit Wut oder Frust begründen lassen. Es ist immer ratsam, die Gründe und Prioritäten rational abzuwägen“, empfiehlt Bierbach abschließend.
Artur Jagiello ist Leiter Kommunikation bei der PMSG PersonalMarkt Services GmbH, die sich unter Anderem für Gehalt.de verantwortlich zeichnet