„De-minimis“-Förderung für Reifenfülldruck-Kontrollsystem

 „De-minimis“-Förderung für Reifenfülldruck-Kontrollsystem

Das „De-minimis“-Programm regelt in den Unterpunkten „Überobligatorische Sicherheitseinrichtungen“ und „Geräuscharme/Rollwiderstandsarme Reifen und runderneuerte Reifen“ die Förderfähigkeit von Reifen. Bild: Continental

Das Bundesamt für Güterverkehr fördert mit dem „De-minimis“-Programm auch 2019 Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen bei Maßnahmen, die die Sicherheit und die Umwelt fördern. Dazu zählt das Reifenfülldruck-Kontrollsystem ContiPressureCheck, dessen Einbau sowie eine Reihe von Reifentypen, mit besonders geringer Geräuschentwicklung und einem optimierten Rollwiderstand. Eigentümer und Halter von schweren Nutzfahrzeugen, die ihre Flotten mit ContiPressureCheck ausstatten, können Fördergelder sowohl für die Technik des Systems mit Installations-Werkzeugen, Kits und diverse Basis-, Sensoren- und Erweiterungs-Kits wie Werkzeuge, Display und Handlesegerät als auch für die Installation beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein vollständiger Antrag, der die geplanten Maßnahmen im Fuhrpark konkret benennt.

Da Continental-Nutzfahrzeugreifen als geräuscharm und rollwiderstandsarm eingestuft sind, sind diverse Reifentypen förderungsfähig. Grenzwerte der geltenden Richtlinien und Verordnungen werden größtenteils übererfüllt. Runderneuerte ContiRe-Nutzfahrzeugreifen und ContiTread-Laufstreifen, die von unseren Unternehmen in Deutschland zur Vermarktung über den Fachhandel angeboten werden, sind mit M+S-Kennung und teilweise auch mit dem 3PMSF-Symbol versehen. Damit besteht für diese Reifen grundsätzlich die Förderfähigkeit im Rahmen der 2019-er „De-minimis“-Richtlinie.

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2019 läuft bis 30. September 2019. Informationen zu Richtlinien und Antrag gibt das Bundesamt für Güterverkehr auf seiner Internetseite www.bag.bund.de. Unsere Info-Grafik unter www.continental-reifen.de/bus-und-lkw/reifenwissen/deminimis2019 zeigt Ihnen, wie Sie in sieben Schritten zur Förderung gelangen. Dort sind auch zwei Tabellen zu finden, in denen alle förderfähigen Neureifen sowie runderneuerte Reifen aufgeführt sind.

Ausstattung von gesamter Flotte mit Reifenfülldruck-Kontrollsystem möglich

Viele Kunden von Continental haben in den vergangenen Jahren die „De-minimis“-Förderung genutzt, um ihre gesamte Flotte mit dem Reifenfülldruck-Kontrollsystem sowie mit Reifen von Continental auszustatten. Tipp: Der Antrag sollte sorgfältig ausgefüllt werden und in eine detaillierte Maßnahmenplanung eingebettet sein. Für die Umsetzung steht nur ein Zeitraum von fünf Monaten zur Verfügung. Das Reifenfülldruck-Kontrollsystem wird durch das „De-minimis“-Programm zu 100 Prozent gefördert, abzüglich der obligatorischen 20 Prozent Eigenanteil.

Förderrichtlinien für Neureifen und runderneuerte Reifen

Das „De-minimis“-Programm regelt in den Unterpunkten „Überobligatorische Sicherheitseinrichtungen“ und „Geräuscharme/Rollwiderstandsarme Reifen und runderneuerte Reifen“ die Förderfähigkeit von Reifen. Der Antragsteller entscheidet, ob er beim einzelnen Reifen die Förderung gemäß des ersten oder des zweiten Unterpunktes beantragt. Die Fördersumme ist anhand verschiedener Produkteigenschaften festgelegt. So sind Reifen an nicht angetriebenen Achsen mit 3PMSF- hundertprozentig förderfähig. Runderneuerte Reifen sind unabhängig von Geräusch- und Rollwiderstandsklassifizierungen zu 50 Prozent beziehungsweise 100 Prozent förderfähig. (ig)